Wir laden ein zur Veranstaltung „Reproduktive Rechte und internationalen Menschenrechtsschutz“ der kritischen Jurist*innen Bochum und möchten auf ihre Veranstaltungsankündigung verweisen:
„Every individual has the right to decide freely and responsibly –
without discrimination, coercion and violence – the number, spacing and
timing of their children, and to have the information and means to do
so, and the right to attain the highest standard of sexual and
reproductive health“ – So lautete ein Teil des Aktionsprogramms, das
1994 von 179 Staaten bei der Weltbevölkerungskonferenz in Kairo
verabschiedet wurde. Im Laufe der Jahre hat sich ein umfassender
Katalog reproduktiver Rechte entwickelt, der sich auf unterschiedliche
Menschenrechtsverträge stützt. Die meisten reproduktiven Rechte sind
aber weder in den universellen, noch in regionalen
Menschenrechtsverträgen explizit geregelt, sondern werden durch die
Interpretation bereits bestehender Normen hergeleitet.
Vor dem Hintergrund fehlender (expliziter) internationaler Regelungen
haben reproduktive Rechte bisher nur sehr rudimentär Einzug in die
Internationale Rechtsprechung gefunden. Entsprechend divers sind deshalb
auch die nationalen Rechtslagen, sodass es nicht nur auf
internationaler, sondern auch auf regionaler Ebene zahlreiche
Differenzen in der Ausgestaltung reproduktiver Gesetze gibt,
insbesondere hinsichtlich der Abtreibungsrechte. Dabei ist ein
scheinbar gegenläufiger Trend zu beobachten: Während sich in
Lateinamerika immer mehr Staaten einem liberaleren Ansatz zu
reproduktiven Rechten zuwenden, entschließen sich in Europa vermehrt
Staaten zu restriktiveren Regelungen zurückzukehren.
Vanessa Bliecke und Ella Schönleben beleuchten in ihrem Vortrag die
Entwicklung reproduktiver Rechte, insbesondere der Rechte zum
Schwangerschaftsabbruch, im Bereich der internationalen Menschenrechte
und werfen dabei einen besonderen Blick auf die Rechtslage und
Rechtsprechung in Europa und Lateinamerika. Ziel des Vortrags ist es,
einen Diskurs anzustoßen, inwiefern sich ein Recht auf Abtreibung
international herleiten lässt und welche Vor- und Nachteile aus einem
solchen Ansatz resultieren können.
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